Virtuelle Aktienoptionsprogramme werden in der Praxis in breiter Vielfalt aufgesetzt. Entsprechend sind aktienrechtliche Fragestellungen programmbezogen zu beantworten. So sind Ausgestaltungen denkbar, die die Zustimmung der Hauptversammlung erfordern. Auch sind Beschrankungen bei Wartezeiten und der Ausgabe an den Aufsichtsrat zu beachten.