Extraterritorialer Grundrechts- und EMRK-Menschenrechtsschutz wird von den damit befassten Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Die Arbeit analysiert die jeweilige Herangehensweise der Judikatur und entwickelt ein dogmatisches Grundkonzept, um den Umgang mit Fallen grenzuberschreitender Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu vereinheitlichen.